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Immobilienverkauf durch Bieterverfahren

Wer seine Immobilie verkaufen will, kann mit einem Bieterverfahren eventuell einen höheren Preis erzielen als mit einem herkömmlichen Immobilienverkauf. Das Bieterverfahren lohnt sich aber nicht immer. Viele Immobilienbesitzer stehen beim Verkauf vor einer schwierigen Entscheidung: zu welchem Preis sollen sie das Grundstück, Haus oder die Wohnung anbieten? Setzen Verkäufer den Preis zu hoch an, finden sie vielleicht nie einen Käufer.

Noch schlimmer: Ist der Verkaufspreis zu niedrig, findet die Immobilie zwar vielleicht schnell einen Käufer – der Eigentümer hätte aber mehr Geld erwirtschaften können. Mithilfe des Bieterverfahrens und durch den Wettbewerb unter den Interessenten kann der Preis mitunter auch nach oben getrieben werden.

So funktioniert das Bieterverfahren:

Der erste Schritt beim Bieterverfahren ist der gleiche wie bei einer normalen Annonce. Die Immobilie wird zunächst inseriert. In einer Immobilienanzeige, die per Bieterverfahren verkauft wird, gibt es allerdings ein paar Besonderheiten:

  • Nach Rücksprache mit dem Verkäufer legen wir einen Mindestpreis fest. Keine Angst! Es wird durch diese Vermarktungsstrategie nicht bei dem Mindestpreis bleiben!
  • In der Immobilienanzeige vermerken wir, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und es eine festgelegte Vermarktungsdauer gibt.
  • In der Annonce wird in der Regel auch ein fester Besichtigungstermin (OPENHOUSE) angegeben, zu dem alle Interessenten kommen können. Natürlich können Verkäufer aber auch individuelle Termine mit den Interessenten vereinbaren.
  • In den Großstädten werden in der Regel „OpenHouse-Events“ durchgeführt, die einer Sammelbesichtigung ähneln. Wir von EPKE & KOLLEGEN GmbH vereinbaren jedoch mit den Interessenten ausschließlich Einzeltermine, um den möglichen Käufer bestmöglich zu beraten und von dem Objekt zu überzeugen.

Wer zur Besichtigung kommt, soll sich ausführlich über die Immobilie informieren können. Dazu erstellen wir ein aussagekräftiges Exposé für die Immobilie, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind.

Nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt zunächst einmal: Je höher die Nachfrage ist, desto besser. Wenn Interessenten sehen, dass sich viele für die Immobilie interessieren, führt das vielleicht zu einem höheren Gebot und einem besseren Endpreis. Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass potenzielle Kaufinteressenten aussteigen, weil sie mit der Situation des Bieterverfahrens überfordert sind.

Interessierte können nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu haben sie eine bestimmte Frist, die wir zusammen mit dem Eigentümer festlegen – in der Regel sind das zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit muss der Interessent sein Angebot schriftlich unterbreiten. Das Angebot kann innerhalb dieser Frist auch korrigiert werden. Wir halten alle Kaufinteressenten während des Bieterverfahrens über den aktuellen Stand auf dem Laufenden und informieren umgehend sobald ein höheres Kaufangebot vorliegt. Kaufentschlossene sollten in jedem Fall im Vorfeld geplanter Bieterabsichten den Rahmen der Finanzierung abgeklärt haben!

Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiterverhandelt. Entscheidet er sich für ein Angebot, muss aber auch beim Angebotssteller weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar.

Achtung

Hinter einem Bieterverfahren steckt mehr Aufwand, als so mancher Eigentümer vermutet. Deswegen sollten Immobilienverkäufer auch lieber einen erfahrenen Immobilienprofi damit beauftragen. Wir von EPKE & KOLLEGEN GmbH haben eine Vermarktungsstruktur geschaffen, um der hohen Anzahl an Anfragen gerecht zu werden. Denn der niedrigere „Mindestpreis“ lockt entsprechend viele Interessenten an!

Bieterverfahren ist nicht bindend

Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Der Verkäufer kann, aber muss das höchste Angebot nicht annehmen.

Im Gegenzug kann aber auch der Höchstbietende wieder abspringen, was er in der Regel aber nicht tut.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens:

Ein Bieterverfahren eröffnet dem Verkäufer viele Vor-, aber auch manche Nachteile. Wer seine Immobilie verkauft, sollte also genau abwägen.

Vorteile:

  • Wir finden innerhalb von wenigen Wochen den passenden Käufer für Ihre Immobilie. Die Vermarktungszeit, die für einen Hausverkauf in der Regel mehrere Monate beträgt, ist also kürzer. Das bedeutet wiederum für den Immobilienverkäufer und uns Zeitersparnis.
  • Ein optimaler Verkaufspreis wird durch den Wettbewerbsgedanken erzielt. Je mehr Bieter, desto mehr Nachfrage, desto höher ist der endgültige Verkaufspreis.
  • Man erweckt eine hohe Aufmerksamkeit am Markt und spricht somit viele Interessenten an.

Nachteile:

  • Durch das Bieterverfahren kommt es nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses. Dem Verkäufer können die abgegebenen Angebote zu niedrig sein – aber auch der Käufer kann noch abspringen.
    Das abgegebene Gebot ist also erst einmal genauso wenig bindend wie das Angebot des Immobilienverkäufers.
  • Das Bieterverfahren birgt immer die Gefahr, viele Schnäppchenjäger anzulocken, die keine ernsthaften Angebote abgeben.

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie sich speziell für den Verkauf Ihrer Immobilie für diese Art der Veräußerung interessieren, kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

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